Ablauf der Auslandsmobilität

WO

Im Rahmen Ihrer DFDK-Mitgliedschaft fördern wir Forschungs- und Arbeitsaufenthalte im Partnerland Frankreich: an der Université de Bourgogne in Dijon wie auch an anderen Orten in Frankreich. Nicht fördern können wir Aufenthalte in frankophonen Drittländern.

Die Promovierenden benötigen eine empfangende Einrichtung (Université de Bourgogne, andere Universität, Archiv, Bibliothek, Museum, Forschungseinrichtung), die den Aufenthalt bestätigt.

Aufenthalte an der Université de Bourgogne werden vom Dijonbüro und dem Bureau Mayence organisatorisch unterstützt.

Bitte beachten Sie, dass in Frankreich in den Sommerferien (Mitte Juli-Ende August) öffentliche Einrichtungen (z.B. Universitäten) i.d.R. geschlossen sind.

 

WAS

Der Aufenthalt im Partnerland dient der konzentrierten Bearbeitung der Dissertation oder der vorbereitenden Recherche. Insbesondere können Literatur- oder Archivrecherchen zu spezifisch frankreichbezogenen Aspekten der Dissertation und oder das Gespräch mit französischen Fachkolleg*innen vorgesehen sein.

 

WIE LANGE

Jede*r DFDK-Doktorand*in kann max. 18 Monate lang gefördert werden. Die Mindest-Förderdauer ist 14 Tage. Kürzere Aufenthalte sind also nicht möglich bzw. werden nicht über die DFH-Mobilitätsbeihilfe abgedeckt. Die 18 Monate Förderung müssen nicht am Stück abgerufen werden; beispielsweise ist es möglich, im Rahmen einer dreijährigen Promotion jedes Jahr 2 Monate mit DFDK-Förderung im Partnerland zu verbringen.

 

WIEVIEL

Die Mobilitätsbeihilfe beträgt 700,- € / Monat (entsprechend 350,- € für 14 Tage). Weitere Fördermöglichkeiten für Promovierende haben wir hier aufgelistet.
Die Mobilitätsbeihilfe wird pauschal ausgezahlt, d.h. die Art der Verwendung ist nicht festgelegt.

 

WIE

Jede*r Doktorand*in hat mit der Bewerbung im DFDK eine Übersicht über die geplanten Aufenthalte im Partnerland erstellt. Selbstverständlich ist es möglich, später davon abzuweichen – wir wissen, dass die entstehende Dissertation und ggf. auch die wechselnde berufliche und persönliche Situation häufig Anpassungen erfordert, was zum Prozess gehört. Mit der jährlichen Rückmeldung reicht jede*r Promovierende seine/ihre aktualisierte Planung für das folgende Kalenderjahr ein, dementsprechend planen wir das Budget und rufen die Mobilitätsbeihilfen bei der DFH ab.

 

Vor der Mobilität

Für die Planung Ihres Aufenthalts im Partnerland (empfangende Institution, Unterkunft) sind Sie selbst verantwortlich. Gerne können Sie vorab mit dem Dijonbüro Kontakt aufnehmen, wenn Sie Fragen haben. Insbesondere bei Aufenthalten an der Université de Bourgogne (uB) helfen wir gerne mit Tipps zur Unterbringung (vgl. hier), Vermittlung eines fachlichen Ansprechpartners und organisatorischen Fragen vor Ort. Mit dem Bureau Mayence besteht an der uB eine tägliche Ansprechstelle, die auch während des Aufenthalts jederzeit weiterhelfen kann.

1-2 Monate vor Ihrem Aufenthalt nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um die Details zu regeln. Für die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe sind folgende Dokumente erforderlich, die wir Ihnen zusenden:

  • Vereinbarung über die Rückerstattung der Mobilitätsbeihilfe im Falle eines späteren Abbruchs der Promotion
  • Ausfüllen einer Ankunftsbestätigung und Unterzeichnung durch die empfangende Institution vor Ort

Die Mobilitätsbeihilfe wird ausgezahlt, nachdem wir die unterzeichnete Ankunftsbestätigung erhalten haben, also erst nach der Ankunft im Partnerland. Bei längeren Aufenthalten vereinbaren wir ggf. die Auszahlung in mehreren Raten.

Der/die Promovierende verpflichtet sich, die angegebene Mobilitätsdauer wahrheitsgemäß einzuhalten und sich für diese Dauer am angegebenen Ort im Partnerland aufzuhalten.

 

Während der Mobilität

  • Bei einem Aufenthalt an der Université de Bourgogne: Stellen Sie sich in den ersten Tagen im Bureau Mayence vor, um Ihre Ankunftsbestätigung unterschreiben zu lassen.
  • Bei einem Aufenthalt an einer anderen Einrichtung: Lassen Sie die Ankunftsbestätigung unterschreiben und senden Sie sie dem Dijonbüro per Post oder E-Mail (Scan) zu.
  • Teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn es Änderungen bezüglich der Dauer Ihrer Mobilität oder Ihres Aufenthaltsortes gibt.
  • Wenn Sie möchten, schicken Sie uns ein Selfie oder ein Bild Ihres Arbeits-/Aufenthaltsortes im Partnerland, das wir auf unserem Instagram-Kanal veröffentlichen.

 

Nach der Mobilität

  • Ein Bericht oder Verwendungsnachweis ist nicht zu erstellen. Wir freuen uns jedoch über ein formloses Fazit Ihrer Mobilitätsphase und Ihrer im Partnerland erzielten Arbeitsfortschritte per E-Mail!