Cotutelle de thèse

2017 hat die Deutsch-Französische Hochschule eine Umfrage unter aktuellen und ehemaligen Cotutelle-Promovierenden zu den Vorteilen und Herausforderungen einer deutsch-französischen Promotion durchgeführt.

 

Eine Mitgliedschaft im DFDK beinhaltet nicht automatisch eine Cotutelle de thèse. DFDK-Promovierende können aber bei fachlicher Eignung eine Cotutelle mit der Université de Bourgogne oder einer anderen französischen Partneruniversität aufnehmen. Im Folgenden haben wir einige allgemeine Informationen zum Thema Cotutelle zusammengefasst.

Eine Cotutelle de thèse ist eine binationale Promotion mit einer/m Erstbetreuer/in an der Heimatuniversität und einer/m Zweitbetreuer/in an einer ausländischen Universität. Neben der binationalen Betreuung beinhaltet eine Cotutelle Arbeitsaufenthalte an der Partneruniversität sowie die Mitwirkung auswärtiger Betreuer/innen und Gutachter/innen im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren. Cotutelle-Absolvent/inn/en erhalten am Ende ihres Promotionsverfahrens eine von beiden Universitäten gemeinsam ausgestellte Promotionsurkunde oder zwei Urkunden, die aufeinander verweisen und nur gemeinsam gültig sind. Für jedes Cotutelle-Verfahren wird ein Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten abgeschlossen, in dem der rechtliche Rahmen des Verfahrens geregelt wird.

Allgemeine Informationen zur Cotutelle an der JGU finden Sie auf der Webseite der Universität Mainz und des Prüfungsamtes des FB 05 sowie auf dem Merkblatt zur Cotutelle der Abteilung Internationales.

Die Aufnahme einer Cotutelle ist für jede/n geeignete/n Promovierende/n möglich. Ein/e Zweitbetreuer/in an der Partneruniversität muss in Eigenregie gesucht werden. Zu Beginn des Verfahrens muss zwischen den beiden Universitäten eine sogenannte Cotutelle-Vereinbarung abgeschlossen werden, die die Regeln und den Ablauf der Cotutelle festlegt. Für eine Cotutelle Mainz-Dijon gibt es bereits eine von beiden Universitäten genehmigte Vorlage.

Eine Cotutelle erfordert sehr viel Eigeninitiative des Doktoranden und nicht unerhebliche administrative Mehrarbeit. Sie sollte möglichst frühzeitig in der Promotionsphase vereinbart werden und die Cotutelle-Vereinbarung sollte vor dem Aufenthalt an der Partneruniversität abgeschlossen werden. Für Promovierende am FB 05 stellt das Prüfungsamt Informationen sowie Vorlagen für Cotutelle-Vereinbarungen gern zur Verfügung und ist Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich des Cotutelle-Verfahrens.

Link zur Webseite der DFH: Häufig gestellte Fragen zur Cotutelle de thèse

 

Cotutelle Mainz-Dijon: Einschreibung

In administrativer Hinsicht ist zu beachten, dass der/die Promovierende an beiden Hochschulen immatrikuliert sein muss. An der JGU ist eine Einschreibung zur Promotion für bereits immatrikulierte Absolventinnen und Absolventen zweimal im Jahr möglich, für nicht immatrikulierte Promovierende jederzeit. Informationen hierzu sind der Webseite des Studierendensekretariats zu entnehmen. Mainzer Promovierende sind in der Regel bereits an der JGU immatrikuliert, wenn sie die Einschreibung an der Université de Bourgogne vornehmen. Diese ist einmal im Jahr, jeweils zum 31.10., möglich. Informationen hierzu finden sich auf der Webseite der Dijoner Ecole Doctorale, diese ist in den Geistes- und Kulturwissenschaften i.d.R. die ED LECLA. Die Cotutelle-Doktorand/inn/en sind an der Zweituniversität von der Entrichtung der Semesterbeiträge befreit, was in der Cotutelle-Vereinbarung geregelt ist.
Wichtig: Die Einschreibung zur Promotion erfolgt in Frankreich für eine Dauer von drei Jahren. Die Verteidigung kann also frühestens im dritten Jahr erfolgen. Für Mainzer Promovierende, die bereits kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeit stehen, ist die Aufnahme einer Cotutelle mit Dijon daher nicht unbedingt sinnvoll.

Formalia

Da bei einer Cotutelle mit der Université de Bourgogne bei der Abgabe der Arbeit, wenn die Dissertation auf Deutsch verfasst ist, eine 15–20-seitige französische Zusammenfassung der Arbeit mit eingereicht werden muss und auch ein Teil der Disputation in der Fremdsprache abgehalten wird, sind zumindestens Grundkenntnisse des Französischen unbedingt erforderlich.
Es gibt weitere formale Abweichungen vom "normalen" deutschen Promotionsverfahren, die unbedingt zu beachten sind, um einen reibungslosen Ablauf der Cotutelle zu gewährleisten. Der/die Doktorand/in sollte sehr sorgfältig die Prüfungsordnungen beider Hochschulen lesen und mit beiden Betreuer/innen sowie beiden Prüfungsämtern in regelmäßigem Kontakt stehen.

Finanzierung

Wer seine Doktorarbeit im deutsch-französischen Cotutelle-Verfahren schreiben möchte, kann zu jedem Zeitpunkt der Promotion bei der Deutsch-Französischen Hochschule eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Diese Unterstützung beinhaltet die Finanzierung von Reise- und Aufenthaltskosten und die Finanzierung der binationalen Verteidigung. Sie ist mit dem Mobilitätsstipendium des Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs kumulierbar. Nähere Informationen zu Terminen und Bedingungen sind auf der Webseite der DFH unter dem oben angegebenen Link zu finden. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter/innen des Dijonbüros in den Sprechstunden zur Verfügung.