Möglichkeiten zur Förderung von Forschungsaufenthalten im Partnerland

 

ERASMUS

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre FachkoordinatorInnen und die Abteilung Internationales, um Einzelheiten zu klären.

Allgemein müssen folgende Bedingungen gegeben sein:

  • Sie sind an der JGU immatrikuliert.
  • Der Auslandsaufenthalt beläuft sich auf mind. 90 Tage
  • Im Abkommen Ihrer Wunsch-Partneruniversität ist der Third Cycle (Promotion) mitinbegriffen. Dies können Sie bei Ihren jeweiligen FachkoordinatorInnen erfragen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.studium.uni-mainz.de/allgemeines/

 

Forthem-Allianz

Im Rahmen der Individual Mobility sind Bewerbungen für das individuelle FORTHEM-Mobilitätskurzzeitprogramm von bis zu 10 Tagen möglich. Reisekosten, Unterkunft und Lebenshaltungskosten werden gefördert. Die Voraussetzungen sind:

  • Einschreibung an einer der Partneruniversitäten der Forthem-Allianz
  • Aufenthalt dient Feldforschungen, Recherchen oder Experimente für Abschlussarbeiten

Die Plätze sind auf drei pro Forthem-Partneruniversität pro Jahr limitiert. Mehr Informationen unter: https://www.forthem-alliance.eu/objectives/mobility/individual-short-term-mobility/

 

GNK-Förderung

  • für Doktoranden der JGU

Für die im Rahmen eines Kurzaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen anfallenden Reisekosten kann diese Förderung des Gutenberg Nachwuchskollegs beantragt werden.

Weitere Informationen können Sie folgendem Link entnehmen: http://www.gnk.uni-mainz.de/130.php

Falls Sie von weiteren Stipendien profitieren, sollten Sie die Kumulierbarkeit der verschiedenen Förderungen im Vorhinein absprechen.

  • für Doktoranden aus dem Ausland, die einen Forschungsaufenthalt an der JGU verbringen

Doktoranden der Partneruniversität können bei dem Gutenberg Nachwuchskolleg für ihren Forschungsaufenthalt an der JGU eine Förderung beantragen.

Sie finden weitere Informationen unter folgendem Link: http://www.gnk.uni-mainz.de/198.php.

Falls Sie von weiteren Stipendien profitieren, sollten Sie die Kumulierbarkeit der verschiedenen Förderungen im Vorhinein absprechen.